Erster Kontakt
Für die erste Kontaktaufnahme ist es möglich, uns entweder auf unserem Anrufbeantworter oder über eine E-Mail eine kurze Information zu hinterlassen. (Name, Telefonnummer für Rückruf, kurze Skizzierung des Problems). Falls wir in absehbarer Zeit einen Therapieplatz frei haben, rufen wir Sie gerne zurück. Im ersten Telefonkontakt besprechen wir gemeinsam Ihr Anliegen und unser Angebot an Sie. Wir vereinbaren einen Termin für ein erstes persönliches Gespräch.
Ablauf
Für den Erfolg einer Therapie ist das Vertrauensverhältnis zur Therapeutin/ zum Therapeuten sehr wichtig. Der erste Kontakt findet im Rahmen einer Sprechstunde statt. Im Anschluss lassen die Krankenversicherungen vier sog. „probatorische“ Sitzungen zu. Diese Gespräche dienen dem Kennenlernen, wir können beide prüfen, „ob die Chemie stimmt“ und ob ich Ihnen bei der Lösung Ihres Anliegens helfen kann oder ob andere Hilfen für Sie sinnvoll sind.
In den ersten Stunden werden wir gemeinsam ein genaues Bild Ihrer Beschwerden erarbeiten, Behandlungsziele entwickeln und die Behandlungsmöglichkeiten besprechen. z. B.
• wie sich das Problem bemerkbar macht
• in welchen Situationen tritt es auf, in welchen nicht
• wie erklären Sie sich Ihr Problem
• welche Lösungsversuche gab es
• das Für und Wider verschiedener Lösungsmöglichkeiten abwägen
• Strategien zu erarbeiten, wie Sie sich in einer speziellen Situation sinnvoll verhalten können.
In den folgenden Therapiestunden werden wir an der geplanten Veränderung arbeiten. Häufig gelingt es in 24 oder weniger Stunden, gute Fortschritte zu erreichen, in manchen Fällen sind aber auch weitere Stunden sinnvoll.
Die Therapiestunden finden in der Regel wöchentlich statt.
Die Kostenübernahme
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten.Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen, die Beihilfe und die Berufsgenossenschaften ist ebenfalls möglich. Psychotherapeutische Leistungen werden in der Regel von den privaten Krankenkassen erstattet, wenn Sie privat versichert sind. Prüfen Sie ggf. Ihren Vertrag bzw. erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse.